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Kaufen Sie online Ihre Umweltplakette für die Städte in Deutschland

 

Zahlreiche Städte haben Umweltzonen eingerichtet oder angekündigt, um die Schadstoffbelastung in ihren Innenstädten zu senken. Fahrzeuge mit besonders schlechten Abgaswerten, wie ältere Dieselfahrzeuge ohne Partikelminderungssystem (Partikelfilter) und Fahrzeuge mit Otto-Motor ohne anspruchsvolle Abgasreinigung (geregelten Katalysator), dürfen nicht in die Umweltzonen fahren.

Die Kennzeichnung der mit Feinstaub belasteten Gebiete erfolgt mit dem Verkehrszeichen „Umweltzone“. Ein Zusatzzeichen regelt, welche Fahrzeuge mit welchen Plaketten in der Umweltzone fahren dürfen.

Das Fahrverbot galt anfangs nur für Fahrzeuge ohne Plakette oder mit roter Plakette. Mittlerweile dürfen nur noch schadstoffarme Fahrzeuge oder Kraftfahrzeuge (KFZ) mit Sonderrechten in die ausgezeichneten Zonen fahren.

Unter dem Begriff Feinstaub versteht man die entstehenden Partikel, die durch zum Beispiel durch einen Verbrennungsprozess entstehen. Dadurch entstehen unter anderem auch schädliche Gase wie Schwefel- oder Stickstoffdioxid, sowie Ammoniak. Das Umweltbundesamt misst jährlich die Werte des Feinstaubs in Deutschland und fordert strengere Grenzwerte. Nähere Daten und Auswertungen finden Sie hier.

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Emissionsplakette (Feinstaubplakette)

Die Plakette muss am unteren rechten Rand der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, um gültig zu sein. Eine Anbringung im oberen Bereich der Windschutzscheibe ist nicht zulässig. Falls die Emissionsplakette nicht korrekt angebracht ist, drohen Bußgelder.

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Kennzeichnungsverordnung und Schadstoffgruppen

Die Kennzeichnungsverordnung regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemissionen (Feinstaubausstoß) und teilt die Fahrzeuge in Schadstoffgruppen ein. Mit Hilfe dieser Verordnung können Städte und Gemeinden Umweltzonen einrichten, wenn die Grenzwerte der Emissionen für Feinstaub überschritten sind. Diese Maßnahme soll für eine sauberere Luft in Innenstädten und anderen Gebieten mit hoher Verkehrsbelastung sorgen, indem die Belastung durch Feinstaub verringert wird. Es existieren vier verschiedene Schadstoffgruppen. Je höher die Schadstoffgruppe, desto geringer ist die Feinstaubemission. Pkw, Lkw und Busse sind von möglichen Fahrverboten betroffen. Ausgenommen sind Motorräder und dreirädrige KFZ sowie andere sonderberechtigte KFZ (z.B. Arbeitsmaschinen, Oldtimer und Behinderten-Kraftfahrzeuge). Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge wird nach dem ersten Tag der Zulassung eingestuft. Bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen ist die Emissionsschlüsselnummer aus dem Fahrzeugschein ausschlaggebend. Die Zuordnung erfolgt durch Abhängigkeit des Emissionsschlüssels. Dieser unterteilt die Kraftfahrzeuge in unterschiedliche Stufen wie Schadstoffgruppe, Otto/Gas, Diesel, PKW/LKW, Stufe Partikel-Minderung, usw. Je nach dem in welche Kategorie Ihr Fahrzeug fällt, wird entschieden, welche Plakette Ihnen zusteht.

Umweltplakette für Deutschland

Farben der Umweltplakette: • Schadstoffgruppe 4: grün • Schadstoffgruppe 3: gelb • Schadstoffgruppe 2: rot Weitere Informationen und die genaue Zuordnungstabellen Ihres Fahrzeugs können Sie beim „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ in unterschiedlichen Sprachen nachlesen:

Hohe Bußgelder Ohne gültige Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung in eine Umweltzone zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, die seit dem 1. Mai 2014 mit 80 EUR Bußgeld geahndet wird.

Wussten Sie schon?

Nur mit Umweltplakette – gilt auch für ausländische Fahrzeuge! Die sogenannte Kennzeichnungsverordnung“ ist am 1. März 2007 in Deutschland in Kraft getreten. Mit Hilfe dieser Verordnung können Städte und Gemeinden Umweltzonen einrichten, wenn die Emmissionsgrenzwerte für Feinstaub überschritten sind. Diese Maßnahme soll für eine sauberere Luft in Innenstädten und anderen Gebieten mit hoher Verkehrsbelastung sorgen, da nur noch Fahrzeuge mit einer entsprechenden Plakette in dieser Zone fahren dürfen. Deutschland setzt damit die EU-Luftqualitätsrichtlinie 1999/30/EG um.

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