Maut & Vignetten online kaufen | TOLLTICKETS
Für alle Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 t gilt in Slowenien eine Vignettenpflicht.
Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in der Republik Slowenien, die von der Autobahnbetreibergesellschaft DARS d.d. verwaltet werden, gilt die Vignettenpflicht. Eine Vignette benötigt man für einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder) und zweispurige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Fahrzeuganhänger, deren zulässiges Höchstgewicht 3,5 t nicht überschreitet.
Die Vignettenpflicht gilt auch für die Strecke Spielfeld – Maribor und selbst für das Autobahnstück über Koper. Die Fahrt durch den Karawanken Tunnel ist nicht im Vignettenpreis enthalten. Hierfür ist direkt eine Sondermautgebühr zu zahlen. Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtgewicht benötigen seit 1. April 2018 eine „DarsGo unit“ Box, das gilt auch für Wohnmobile dieser Gewichtsklasse. Mehr dazu finden Sie auf .
Mit 1.2.2022 hat Slowenien den Verkauf der Papiervignetten eingestellt und durch die elektronischen Vignetten ersetzt. Diese sind zur Zeit nur direkt über die Vertriebsstellen der Behörde erhältlich. Nähere Hinweise dazu finden sie hier.
15,00 €
30,00 €
110,00 €
30,00 €
60,00 €
220,00 €
7,50 €
30,00 €
55,00 €
Der erste Gültigkeitstag der „1 Monat Vignette“ für Fahrzeuge der Kategorien 2A und 2B sowie der „6 Monate Vignette“ für Motorräder muss gleich dem Kauftag und somit auch dem Versandtag ab tolltickets sein.
In Slowenien ist die Fahrzeugklasse abhängig von der Höhe des Fahrzeugs, gemessen an der ersten Achse, sowie der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs (mit Anhänger). Den jeweiligen Fahrzeugklassen sind bestimmte Mautklassen zugeordnet (Mautklasse 2A, 2B oder 1).
Nur eine gültige und außerhalb eines Tönungsstreifens auf der linken Seite der Innenseite der Windschutzscheibe aufgeklebte, unbeschädigte Vignette erbringt den Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung. Die Gültigkeit richtet sich nach dem angegebenen Zeitraum auf dem Mautticket. Erhältlich sind Tages-, Monats- oder Jahresvignetten. Wird eine Vignette nicht aufgeklebt, eine gefälschte Vignette benutzt oder wird ohne Vignette gefahren, dann wird ein Bußgeld von 300 € bis 800 € erhoben.
Die slowenische Vignetten-Betreiberorganisation DARS weist darauf hin, dass gemäß der derzeitigen Mautordnung der erste Gültigkeitstag der 1 Monatsvignette für Fahrzeuge der Kategorien 2A und 2B und der 6 Monatsvignette für Motorräder zugleich der Kauftag sein muss! Um etwaigen Missverständnissen bei einer Vignettenkontrolle vorzubeugen, empfehlen wir, dass Sie unseren Lieferschein der Vignette immer mitführen. Auf dem Lieferschein werden der Liefertag, die Seriennummer der Vignette und der Preis eindeutig ausgewiesen. Auf der Autobahn an den Mautstationen nutzen Sie bitte die gelben Fahrspuren.
An den Mautstationen nutzen Sie bitte die gelben Fahrspuren.
Die Vignettenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t (PKW, Wohnmobile, Motorräder). Alle Kraftfahrzeuge, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t (LKW, Busse und schwere Wohnmobile) müssen eine entfernungsabhängige Maut entrichten. Bei Unklarheiten lesen Sie bitte das Dokument unter folgendem Link:
Anhänger, die von einem Kraftfahrzeug mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t gezogen werden, benötigen keine zusätzliche Vignette. Eine gültige, ordnungsgemäß geklebte Vignette am Zugfahrzeug ist ausreichend.
Die Vignette ist – nach Ablösen von der Trägerfolie – unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von außen gut sichtbar und kontrollierbar ist (.z.B. kein Aufkleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). Das Aufkleben der Vignette auf der Seitenscheibe ist nicht zulässig. Vor Anbringung einer neuen Vignette muss eine alte Vignette vorher entfernt werden. Zur Anbringung nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe, Klebestreifen etc. Eine derartige Manipulation verwirkt den Nachweis einer ordnungsgemäßen Mautentrichtung. Die Vignette ist somit ungültig und es ist mit einer hohen Strafe zu rechnen. Das bloße Mitführen einer Vignette ist ausschließlich in den in der Mautordnung (Teil A I, Punkt 7) geregelten Fällen zulässig.
Bei einspurigen Fahrzeugen ist die Vignette gut sichtbar auf einem möglichst ebenen und nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil direkt aufzukleben. Beim Aufkleben ist unbedingt darauf zu achten, dass der Untergrund sauber ist (Staub, Öl- und Wachsreste und dergleichen unbedingt vor dem Aufkleben entfernen).
Wird eine bereits geklebte Vignette von der Windschutzscheibe gelöst, erscheint auf der Vignette das Sicherheitsmerkmal „neveljavno“ (ungültig). Die Vignette kann nicht nochmals geklebt werden.
Nein, die Vignette muss auf der linken Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Vignette darf nicht auf die Seitenfenster des Fahrzeugs angebracht werden. Eine alte bzw. ungültige Vignette muss von der Windschutzscheibe entfernt werden.
Der untere Vignettenabschnitt (Allonge) soll nicht mit der Vignette aufgeklebt werden. Bewahren Sie diesen während der Gültigkeitsdauer der Vignette unbedingt auf.
Die Überwachung der ordnungsgemäßen der Vignette wird von der Gesellschaft für Autobahnen in der Republik Slowenien (DARS d.d.), dem Verkehrsinspektorat der Republik Slowenien, der Zollverwaltung der Republik Slowenien und der Polizei durchgeführt.
Nein, da die Entscheidung über den Kauf und den Vignettentyp und das damit verbundene Risiko allein beim Käufer liegt.
Ja, da die Vignette an das Fahrzeug und nicht an das Kennzeichen gebunden ist.
Nur wenn die Windschutzscheibe bzw. das Motorradteil wegen Beschädigung ausgewechselt werden musste oder wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde, ist ein Austausch einer Vignette möglich. Für eine Ersatzvignette muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dem Antrag muss die entfernte Vignette beigefügt werden, auf dem der Gültigkeitszeitraum ersichtlich ist. Ist der Gültigkeitszeitraum nicht ersichtlich, muss der Kaufbeleg beigefügt werden. Zusätzlich wird eine Kopie der Werkstattrechnung benötigt. Genauere Informationen und Antragsformulare stehen Ihnen unter der Internetadresse www.dars.si zur Verfügung. Ein Austausch ist nur über DARS d.d. möglich.
Nein, die Vignette hat die ABC-Karte abgelöst.
Lassen Sie sich die Vignette vor Ihrer Reise bequem nach Hause senden und vermeiden Sie das Anstellen in den Warteschlangen an den Mautstellen. Bringen Sie diese direkt vor der Abreise an Ihrem Fahrzeug an und ersparen sich die Gedanken an die Mautgebühren. Damit wird Ihre Reise durch Slowenien wesentlich entspannter.
Jetzt bestellen!